Nutzhanf-Anbau in Deutschland

Der Nutzhanf-Anbau in Deutschland ist landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten, die ausschließlich zertifiziertes Saatgut aus dem EU-Sortenkatalog verwenden und den Anbau vorab bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) melden. Privatpersonen dürfen Nutzhanf zu diesem Zweck nicht einfach im eigenen Garten anbauen.

Grundlage ist, dass nur Sorten aus dem zertifizierten Nutzhanf-Sortenkatalog verwendet werden dürfen, die im Feldbestand den geltenden EU-Grenzwert von 0,3 % THC einhalten. Landwirte müssen den Anbau üblicherweise vor der Aussaat anmelden und Nachweise über das verwendete zertifizierte Saatgut aufbewahren, da die Einhaltung der Vorgaben behördlich kontrolliert werden kann.

Eine wichtige Besonderheit betrifft die Nutzungsart: Während der Anbau von Nutzhanf zur Fasernutzung und Samengewinnung in Deutschland unter den genannten Voraussetzungen erlaubt ist, war die kommerzielle Nutzung der Blüten speziell zur CBD-Extraktion rechtlich lange umstritten beziehungsweise eingeschränkt. Das ist mit ein Grund, warum ein Teil des in Deutschland verarbeiteten CBD-Rohstoffs aus dem europäischen Ausland importiert wurde. Da sich die Rechtslage rund um Cannabis in Deutschland seit der Teillegalisierung 2024 weiterentwickelt, lohnt sich für Landwirte im Zweifel eine aktuelle Prüfung bei der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen im Überblick:

Voraussetzung Bedeutung
Zertifiziertes Saatgut nur Sorten aus dem EU-Sortenkatalog
Meldung bei der BLE üblicherweise vor der Aussaat
THC-Grenzwert max. 0,3 % im Feldbestand
Nutzungsart historisch v. a. Fasern/Samen; Blütennutzung gesondert zu prüfen

Konkretes Beispiel: Landwirte melden ihre Nutzhanf-Anbaufläche in Deutschland in der Regel im Rahmen der jährlichen Agrarförderanträge, üblicherweise bis zum 15. Mai eines Anbaujahres — vergleichbar mit anderen EU-Meldevorgängen für Nutzhanf.

Häufiger Irrtum: "Zertifiziertes Saatgut reicht aus, dann darf ich Nutzhanf beliebig anbauen und verwerten." Das greift zu kurz — neben der Sortenzertifizierung gelten Melde- und teils Genehmigungspflichten, und nicht jede Nutzungsart (Faser, Samen, Blüte) ist automatisch im gleichen Umfang zulässig. Zur rechtlichen Einordnung von Cannabis-Produkten insgesamt siehe auch den Eintrag Rauschmittel-Recht.

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