Glossar

Rauschmittel-Recht (Cannabisgesetz & Nutzhanf)

Gesetzbuch mit Lesebrille auf einem Schreibtisch, im Hintergrund ein unscharfer Aktenordner.

Das Rauschmittel-Recht regelt in Deutschland, welche Cannabis-Produkte legal verkehrsfähig sind — für CBD-Produkte aus zertifiziertem Nutzhanf ist in erster Linie die THC-Grenze und nicht das Cannabisgesetz (KCanG) für Genusszwecke maßgeblich. Seit der Cannabis-Teillegalisierung 2024 ist die Rechtslage komplexer geworden, CBD-Produkte bleiben davon aber weitgehend unberührt.

Für Nutzhanf-Erzeugnisse wie CBD-Öle gilt: Solange sie aus zugelassenen Sorten stammen und die geltenden THC-Grenzwerte einhalten, unterliegen sie nicht den Regeln für Genuss-Cannabis. Das im April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) betrifft primär THC-reiches Cannabis für Erwachsene zum Eigenkonsum bzw. den Anbau in Cannabis-Clubs — es ist ein separates Regelwerk neben dem Nutzhanf-Recht.

Grobe Einordnung der Regelwerke:

Regelwerk Betrifft Relevanz für CBD-Shop
EU-Sortenkatalog / Nutzhanf-Recht Anbau zertifizierter Sorten direkt relevant
Novel-Food-Verordnung CBD in Lebensmitteln direkt relevant
KCanG (Cannabisgesetz 2024) THC-reiches Genuss-Cannabis in der Regel nicht relevant

Konkretes Beispiel: Ein CBD-Öl aus zertifiziertem Nutzhanf mit THC-Gehalt innerhalb der zulässigen Grenzwerte fällt weder unter das Betäubungsmittelgesetz für Drogenhanf noch unter die Regeln des Konsumcannabisgesetzes für Genusszwecke — es wird als Nutzhanf-Erzeugnis behandelt, sofern die Novel Food-Vorgaben (bei Lebensmitteln) eingehalten werden.

Häufiger Irrtum: "Seit der Cannabis-Legalisierung 2024 ist auch CBD komplett neu geregelt." Die Teillegalisierung betrifft primär THC-reiches Genuss-Cannabis, nicht die bereits zuvor bestehenden Regeln für Nutzhanf-Produkte mit niedrigem THC-Gehalt. Da sich Detailregelungen ändern können, ist der aktuelle Rechtsstand vor dem Kauf im Zweifel zu prüfen. Neutrale Einordnungen finden Sie in unserer Studien-Übersicht.

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Michael Hut, Inhaber von VITALHemp, Porträt

Michael Hut, Inhaber von VITALHemp

Michael Hut ist Inhaber von VITALHemp und verantwortet die Inhalte auf vitalhemp.de. Die Marke besteht seit 2018, mit Sitz in Krems an der Donau.

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