Rauschmittel-Recht (Cannabisgesetz & Nutzhanf)

Das Rauschmittel-Recht regelt in Deutschland, welche Cannabis-Produkte legal verkehrsfähig sind — für CBD-Produkte aus zertifiziertem Nutzhanf ist in erster Linie die THC-Grenze und nicht das Cannabisgesetz (KCanG) für Genusszwecke maßgeblich. Seit der Cannabis-Teillegalisierung 2024 ist die Rechtslage komplexer geworden, CBD-Produkte bleiben davon aber weitgehend unberührt.

Für Nutzhanf-Erzeugnisse wie CBD-Öle gilt: Solange sie aus zugelassenen Sorten stammen und die geltenden THC-Grenzwerte einhalten, unterliegen sie nicht den Regeln für Genuss-Cannabis. Das im April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) betrifft primär THC-reiches Cannabis für Erwachsene zum Eigenkonsum bzw. den Anbau in Cannabis-Clubs — es ist ein separates Regelwerk neben dem Nutzhanf-Recht.

Grobe Einordnung der Regelwerke:

Regelwerk Betrifft Relevanz für CBD-Shop
EU-Sortenkatalog / Nutzhanf-Recht Anbau zertifizierter Sorten direkt relevant
Novel-Food-Verordnung CBD in Lebensmitteln direkt relevant
KCanG (Cannabisgesetz 2024) THC-reiches Genuss-Cannabis in der Regel nicht relevant

Konkretes Beispiel: Ein CBD-Öl aus zertifiziertem Nutzhanf mit THC-Gehalt innerhalb der zulässigen Grenzwerte fällt weder unter das Betäubungsmittelgesetz für Drogenhanf noch unter die Regeln des Konsumcannabisgesetzes für Genusszwecke — es wird als Nutzhanf-Erzeugnis behandelt, sofern die Novel Food-Vorgaben (bei Lebensmitteln) eingehalten werden.

Häufiger Irrtum: "Seit der Cannabis-Legalisierung 2024 ist auch CBD komplett neu geregelt." Die Teillegalisierung betrifft primär THC-reiches Genuss-Cannabis, nicht die bereits zuvor bestehenden Regeln für Nutzhanf-Produkte mit niedrigem THC-Gehalt. Da sich Detailregelungen ändern können, ist der aktuelle Rechtsstand vor dem Kauf im Zweifel zu prüfen. Neutrale Einordnungen findest du unter /pages/studien.

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