Novel-Food-Abgrenzung bei CBD-Kosmetik

Die Novel-Food-Abgrenzung bei CBD-Kosmetik beschreibt die rechtliche Trennlinie zwischen zwei unterschiedlichen EU-Regelwerken: der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 für äußerlich angewendete Produkte und der Novel-Food-Verordnung für zum Verzehr bestimmte Lebensmittel. Welches Regelwerk greift, entscheidet in erster Linie die Zweckbestimmung eines Produkts, nicht die Herkunft des verwendeten Hanfextrakts.

Wie im Eintrag zu Novel Food beschrieben, gilt die EU-Novel-Food-Verordnung ((EU) 2015/2283) für Extrakte mit Cannabidiol (CBD), die als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Ein Produkt, das ausdrücklich zur äußerlichen Anwendung bestimmt ist und nicht zum Verzehr beworben wird — etwa eine Creme oder ein Balsam —, fällt stattdessen unter die EU-Kosmetikverordnung. Diese verlangt unter anderem einen Sicherheitsbericht, eine Produktinformationsdatei und eine Meldung im europäischen Kosmetik-Notifizierungsportal, bevor ein Produkt auf den Markt kommt.

Zusätzlich unterscheidet die EU-Kosmetikverordnung danach, aus welchem Pflanzenteil ein Cannabis-Rohstoff stammt: Für aus Blüten oder Blättern gewonnene natürliche Cannabis-Extrakte gelten eigene, von der Novel-Food-Frage unabhängige Einschränkungen, während etwa aus Samen gewonnene Rohstoffe oder synthetisch nachgebildetes CBD nach anderen Kriterien bewertet werden. Die beiden Regelwerke — Novel Food und Kosmetikrecht — laufen damit rechtlich getrennt nebeneinander und sind zudem von der strafrechtlichen Einordnung nach Betäubungsmittel- bzw. Cannabisrecht zu unterscheiden, die im Eintrag Rauschmittel-Recht behandelt wird.

Konkretes Beispiel: Ein und derselbe CBD-Extrakt kann je nach Endprodukt zwei unterschiedlichen Rechtsrahmen unterliegen: Als Tropfen zum Einnehmen deklariert, greift die Novel-Food-Verordnung; als Bestandteil einer ausschließlich äußerlich anzuwendenden Creme deklariert, greift stattdessen die Kosmetikverordnung — mit jeweils eigenen Zulassungs- und Prüfschritten.

Häufiger Irrtum: "Novel Food gilt für jedes CBD-Produkt, unabhängig davon, wie es angewendet wird." Das trifft nicht zu — ausschlaggebend ist die Zweckbestimmung des konkreten Produkts. Das bedeutet umgekehrt auch nicht, dass Kosmetik ein "unregulierter" Bereich wäre: Sie unterliegt lediglich einem eigenen, ebenso verbindlichen Regelwerk mit eigenen Anforderungen.

Alle Begriffe im CBD-Glossar

Weitere Beiträge

Unsere Produkte